Das insolvenzrechtliche Sachverständigengutachten ist „Visitenkarte“ des Insolvenzverwalter*innen -Büros. Zur Vorbereitung sind regelhafte Ablaufanweisungen und ausgearbeitete Gliederungsentwürfe und vor allem „erschöpfende“ Zuarbeit der Insolvenzsachbearbeiter*innen zur Abprüfung der notwendigen Fragestellungen notwendig. Diese wiederum erfordern auch zielgerichtete Nachfragen an Schuldner*innen und/oder deren Geschäftsleitungen. Der Verfasser zeigt nachfolgend hierzu einige Kernpunkte auf.