Fest steht: Ab dem 1.1.2025 besteht E-Rechnungs-Pflicht – selbstverständlich mit Übergangsregelungen.
Hat dies Auswirkungen auf die Insolvenzverwaltung? Ganz sicher!
Es folgt: eine kurze Abhandlung, welche Bedeutung die E-Rechnungs-Pflicht (wahrscheinlich) für die Rechnungslegung des Insolvenzverwalters und die Prüfung der Schlussrechnung haben wird (könnte).