0
0,00 € 0 Produkte

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

Wipperfürth - Befriedigung des absonderungsberechtigten Gläubigers gem. § 170 Abs. 1 Satz 2 InsO und Verjährung - 2026, 214 (Heft 4)

Besicherte Vermögenswerte sind im Insolvenzverfahren keine Seltenheit. Ob Verbraucher- oder Regelinsolvenzverfahren – häufig sieht sich der Insolvenzverwalter mit der Frage konfrontiert, ob ein
Vermögenswert ein von Drittrechten freier Bestandteil der Insolvenzmasse ist (sog. „freie Masse“), oder ob ein Sicherungsgläubiger abgesonderte Befriedigung verlangen kann.
Im Zusammenhang mit der Abwicklung des Verfahrens können bei Vorliegen von Absonderungsrechten zahlreiche Facetten in Betracht zu ziehen und zu prüfen sein. Die Fallgestaltung wiederum ist
ausschlaggebend dafür, wie und in welchem Umfang der Absonderungsberechtigte Befriedigung erlangt.

cross