In seinem zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehenen Urteil vom 5.6.2025 beschäftigte sich der BGH mit der Frage, unter welchen Umständen ein masseschädliches Verhalten des Schuldners zu einem vom Insolvenzverwalter zu liquidierenden Schaden der Insolvenzmasse führen kann.
Dies soll Anlass sein, die verschiedenen Vermögensgegenstände der Insolvenzmasse und die diesbezüglichen Zugriffs- und Verwertungsmöglichkeiten des Insolvenzverwalters differenziert darzustellen.