Das Insolvenzverfahren dient bei natürlichen Personen regelmäßig der Erlangung der Restschuldbefreiung. Gleichwohl bleiben ggf. danach noch Verbindlichkeiten bestehen, die vom Schuldner nach Aufhebung des Verfahrens zu zahlen sind.
Der Beitrag erläutert, welche Steuerschulden nach Erteilung der Restschuldbefreiung zu berücksichtigen sind.