Die Umsatzsteuer spielt sowohl bei der staatlichen Finanzierung als auch in der Insolvenzverwaltung eine herausgehobene Rolle. Das Statistische Bundesamt
hat am 9.4.2025 mitgeteilt, dass im Jahre 2024 Umsatzsteuer (einschl. Einfuhrumsatzsteuer) i.H.v. rund € 302,1 Mrd. angefallen ist. Damit ist die Umsatzsteuer vor der Lohnsteuer (€ 248,9 Mrd.) am ertragreichsten.
Die Umsatzsteuer fällt gewinnunabhängig an, so dass auch in Krise und Insolvenz regelmäßig Umsatzsteuer zu zahlen ist. Ob diese als Insolvenzforderung gem. § 38 InsO oder Masseverbindlichkeit nach § 55 InsO entsteht, ist entscheidend für die zutreffende Sachbehandlung in der Kanzlei des Insolvenzverwalters. ...