Delegationsprobleme kommen an der Schnittstelle „Aufsichtsgrund für das Insolvenzgericht/ Vergütungsproblem“ immer wieder vor. Einerseits muss ein/e Insolvenzverwalter*in natürlich nicht „alles selber machen“ und auch nicht alles im Rahmen des Ermittlungs- und Massegenerierungsauftrages durch seine/ihre Sachbearbeiter*innen erledigen lassen. Andererseits muss das Insolvenzgericht überwachen, dass nicht unzulässig oder massekostenbelastend unnötig delegiert und gfs. dieselbe Tätigkeit zwei Mal vergütet wird. Wie ist also richtig vorzugehen?...