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Reichweite und Handlungsanlässe bei der insolvenzgerichtlichen Aufsicht - 2024 Heft 2

Die in § 58 InsO geregelte insolvenzgerichtliche Aufsicht ist teilweise ein „Dunkelfeld“, da nach wie vor eine (gesetzliche) Berufsordnung für Insolvenzverwalter*innen fehlt. Der Verfasser zeigt mit Praxisbeispielen Reichweite, Streitfragen und mögliche Sanktionsmechanismen in diesem Themenbereich auf.

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