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Reck - Überlegungen zur Berechnungsgrundlage und Mikrounternehmen - 2024 Heft 2

In der Praxis stellt die Ermittlung der Berechnungsgrundlage eine der Königsdisziplinen im Insolvenzrecht dar. Dies gilt auch immer wieder, wenn der Überschuss i.S. des § 1 Abs. 2 Nr. 4 InsVV bei einer Unternehmensfortführung zu ermitteln ist, wobei der Blick auf die unternehmerische Tätigkeit und dessen Umfang schon durch die Entscheidung des BGH vom 14.7.2016 - IX ZB 31/14 zur kalten Zwangsverwaltung erweitert wurde. Schon an dieser Stelle sei bemerkt, dass die kalte Zwangsverwaltung im Rahmen einer Insolvenz nicht groß sein muss, sie kann beispielsweise in der Verwaltung einer Eigentumswohnung des Insolvenzschuldners bestehen, für die eine Überschussermittlung vorzunehmen ist. Dies macht deutlich, dass es auch Mikrounternehmen gibt. Die nachstehenden Zeilen zeigen im Weiteren, dass der Blick auf eine unternehmerische Tätigkeit, für die es einen Überschuss zu ermitteln gilt, nicht allein auf diese zwei klassischen Formen begrenzt ist.

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