Im dritten Teil zu den Anmerkungen bzgl. der Mängel, die im Rahmen einer Schlussrechnungsprüfung zu Tage treten, wurden die Anwaltsleistungen, die zu Lasten des Verfahrens abgerechnet werden, einer kritischen Betrachtung unterworfen. In diesem Abschnitt soll dies mit den Steuerberatungskosten geschehen. Wie die nachstehenden Zeilen zeigen, kommt es im Zusammenhang mit der Abwicklung von einem Insolvenzverfahren zum Teil zum Ausgleich von Rechnungen, die mängelbehaftet sind und nicht auszugleichen wären bzw. es kommt zum Ausgleich überhöhter Rechnungen. Bevor hierauf im Einzelnen eingegangen wird, ist eine kleine Einführung in die Vergütungsverordnung der Steuerberater notwendig.