In Heft 2/2024 der InsA haben Sie einen ersten Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten erhalten, verteilbare Masse an die Insolvenzgläubiger auszuschütten. Neben einer im Verlauf des Verfahrens stattfindenden Abschlagsverteilung kann den Gläubigern durch die Schlussverteilung oder auch eine Nachtragsverteilung der sich im Verhältnis zur Forderung des Gläubigers ergebende quotale Anteil ausgezahlt werden. Weitere Verteilungen können durch den in der Wohlverhaltensphase bestellte Treuhänder erfolgen. Auch eine Ausschüttung im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens ist möglich.
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