Seit 1877 gibt es Konkursverfahren, die sich inzwischen Insolvenzverfahren nennen. Zentrale Figur dieser Verfahren ist der oder die Insolvenzverwalter*in, dem die Aufgabe übertragen wird, in der Situation einer Insolvenz das Beste im Interesse der davon betroffnen Gläubiger und evtl. auch der Insolvenzschuldner herauszuholen. Hierfür erhält er eine Vergütung deren Höhe oft kritisiert wird. Ein Verwalter erhalte zu Lasten der Insolvenzgläubiger in der Praxis viel zu viel und überhaupt seien „die „Insolvenzverwaltervereinigungen“ die einzigen „Profiteure“ eines Insolvenzverfahrens, heißt es.
Erläutert wird dies nie, aber dies wird mehr oder weniger als fester Glaubenssatz jeder weiteren Behandlung zugrundgelegt. Daher soll an dieser Stelle und im kommenden Heft der InsA betrachtet werden, wie sich die Situation der Verfahrensbeteiligten durch eine Insolvenz und ein Insolvenzverfahren tatsächlich verändert.