Eine wesentliche Fragestellung im Insolvenzverfahren ist die Möglichkeit, die Masse durch insolvenzspezifische Anfechtungsansprüche zu mehren. In einigen Fällen hängt von dieser Möglichkeit sogar die Eröffung des Insolvenzverfahrens selbst ab, da in solchen Antragsverfahren voraussichtlich aus der Verwertung des vorhandenen Vermögens keine oder nur eine zu geringe Masse zu erzielen ist, um die Verfahrenskosten zu decken.