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Graeber: Kurz erklärt: Die Rolle der Gläubiger bei der Auswahl des Insolvenzverwalters - 2025 Heft 4

Die Bestellung des Insolvenzverwalters liegt grundsätzlich in den Händen des Insolvenzgerichts. Es ist allein der zuständige Richter, der im Eröffnungsbeschluss des Verfahrens bestimmt, wer das Vermögen des Schuldners verwaltet und verwertet.
Diese Entscheidung ist nicht anfechtbar – weder einzelne Gläubiger noch der Schuldner oder die Gläubigerversammlung insgesamt haben ein unmittelbares Recht auf Einspruch.

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