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Keilbach - Die umsatzsteuerliche Behandlung der Verwertung von Sicherungsgut (Dreifachumsatz) - 2024 Heft 2

Verfügt ein Unternehmen nicht über ausreichend liquide Mittel, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Liquidität im Rahmen eines Kredites zu erlangen. Damit sich die kreditgebende Bank im Insolvenzfall des Darlehensnehmers nicht mit einer geringen Quote zufriedengeben muss, werden in der Regel im Rahmen der  Kreditvergabe von dem liquiditätssuchenden Unternehmen Sicherheiten verlangt. Neben der Forderungszession und der Bürgschaft stehen als Sicherheiten insbesondere die Sicherungsübereignung und bei Immobilienvermögen die Grundpfandrechte zur Verfügung. Zur Finanzierung von beweglichen Gegenständen werden regelmäßig die finanzierenden Gegenstände an die Kreditinstitute sicherungsübereignet. Der Gegenstand steht jedoch dem Darlehensnehmer weiterhin zur
Nutzung zur Verfügung, sodass diesem die ausschließliche Verfügungsmacht über den sicherungsübereigneten Gegenstand verbleibt. Der vorliegende Beitrag widmet sich den umsatzsteuerlichen Besonderheiten der Verwertung solcher sicherungsübereigneten Gegenstände im Rahmen eines Insolvenzverfahrens.

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