Der Weg vom sog. „Insolvenzsachbearbeiter“ zum gerichtlich bestellten Insolvenzverwalter ist ohnehin steinig. In meinem speziellen Fall kam erschwerend hinzu, dass ich „nur“ Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH) bin und kein Rechtsanwalt. So meinte im Jahre 2010 ein ehemaliger Arbeitgeber zu mir, dass ich kein Insolvenzverwalter werden könne, da ich schließlich kein Rechtsanwalt sei. Was diesen aber nicht davon abhielt, mich die gesamte Tätigkeit machen zu lassen.
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