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Hartwig - Restschuldbefreiung? Was ist das eigentlich? - 2024 Heft 3

Schon § 1 S. 2 InsO regelt, dass dem redlichen Schuldner Gelegenheit gegeben wird, sich von seinen restlichen Verbindlichkeiten zu befreien. Die InsO erlaubt daher für natürliche Personen eine vollständige Befreiung von ihren Verbindlichkeiten, ohne dass die vom Schuldner zu leistenden Zahlungen ins Verhältnis zu den Verbindlichkeiten des Schuldners gesetzt werden. Gemeint ist der „redliche Schuldner“. Diesem soll eine zweite Chance im Leben eingeräumt werden, die zu einem Neubeginn führen soll. Dabei ist der Begriff der Redlichkeit im Gesetz nachfolgend nicht weiter geregelt. Tatsächlich enthält die Insolvenzordnung nämlich einzelne  Verhaltensanforderungen (auch für die Vergangenheit), die in den §§ 287b, 290, 295 – 297a und 303 InsO geregelt sind.

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