0
0,00  0 Produkte

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

Menu

Frind - Gefahren- und Chancenzone „Einzelermächtigung“ - 2024 Heft 4

Die Insolvenzgerichte beobachten teilweise in jüngerer Zeit (wieder) Praxisfälle, in denen während des Insolvenzeröffnungsverfahrens ohne vorherige gerichtliche Genehmigung faktisch Insolvenzforderungen zu Masseverbindlichkeiten per Bezahlung quasi „aufgewertet“ werden. Solcherart „Falschbefriedigung“ birgt hohe Haftungsgefahren für die jeweiligen Insolvenzverwalter wie eine kürzlich veröffentliche BGH-Entscheidung v. 21.3.20241 zeigt. Nachfolgend wird aus gerichtlicher Sicht die korrekte Vorgehensweise erläutert und es werden Praxisbeispiele für die Anwendung der Einzelermächtigung gegeben.

cross