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Frind - Das wirkungsvolle Erstgespräch mit der-dem Schuldnerin - 2025 Heft 2

Ein gutes Erstgespräch ist „Gold wert“ – aus Sicht künftiger schlanker Verfahrensabwicklung, aber auch notwendig für eine zielführende Massegenerierung. Dies gilt im Eröffnungsverfahren beim  Regelinsolvenzverfahren des Privatinsolvenzverfahrens – und das ist hier vom Bereich her unser Thema, Betriebsfortführungsverfahren und Verfahren über juristische Personen / Personenhandelsgesellschaften werden andere Schwerpunktsetzungen erfordern – natürlich mehr als im in der Regel bereits eröffneten Verbraucherinsolvenzverfahren. Der nachfolgende Beitrag zeigt die notwendigen Eckpunkte des wirkungsvollen Erstgespräches aus insolvenzgerichtlicher Sicht auf. Das Insolvenzverwalter*innen-Büro ist zwar nicht die „verlängerte Werkbank“ des Insolvenzgerichtes, aber dessen „Auge und Ohr“ zur Erfüllung des amtswegigen Ermittlungsauftrages (§ 5 Abs. 1 InsO). Dabei soll der im Einzelfall notwendigen Fragekanon keinesfalls abschließend abgebildet werden, aus der einzelnen Situation folgen erfahrungsgemäß weitere Fragen, aber orientiert an den grundsätzlichen Eckpunktethemen. Die Insolvenzsachbearbeiter*innen, die in der Regel das Erstgespräch begleiten oder nach kurzer Vorstellungen des/der „Chefin“ selbst führen (dürfen), erfüllen eine bedeutende Dienstleistungsfunktion – auch für die Gläubiger –, wenn und indem sie die „richtigen Fragen“ stellen.

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