0
0,00  0 Produkte

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

Menu

Die P-Konto Bescheinigung? Gibt es die? - 2024 Heft 1

Das Pfändungsschutzkonto gibt es (erst) seit dem 1. Juli 2010. Bis zum 30. November 2021 war nahezu alles in der zentralen Vorschrift des § 850k ZPO mit der Bezeichnung „Pfändungsschutzkonto“ geregelt (Ergänzende Regelunge enthielten lediglich §§ 850l, 835 Abs. 3 und 4 ZPO). Und es gab auch nur die eine, sogenannte P-Konto-Bescheinigung, die von dem Arbeitgeber, der Familienkasse, dem Sozialleistungsträger oder einer geeigneten Person oder Stelle im Sinne des § 305 Absatz 1 Nr. 1 InsO ausgestellt werden konnte. Hierzu wurde ein Formular von der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) in Absprache mit der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) entwickelt, das allgemein anerkannt war und Verwendung fand. ...

cross