as Akteneinsichtsrechts des Verteidigers nach § 147 Abs. 1 StPO stellt ein hohes Gut des deutschen Straf- prozesses dar. Im Hinblick auf Strafverfahren mit insolvenzstrafrechtlichem Einschlag, wie beispiels- weise Verfahren im Zusammenhang mit Tatbeständen der Insolvenzverschleppung nach § 15a InsO oder des Bankrotts nach § 283 StGB, dürfte auch der Insolvenzverwalter in vielen Fällen ein Interesse an der Einsicht in die Ermittlungsakte haben....