Der nunmehr 2. Teil des Aufsatzes „Berichtigung der Umsatz- und Vorsteuer nach § 17 UStG – Vermeidung von typischen Fehlerquellen“ schließt sich nahtlos an den 1. Teil an.1 Während im ersten Teil insbesondere die einzelnen Verfahren vor der eigentlichen Insolvenzeröffnung beleuchtet wurden, liegt jetzt der Schwerpunkt auf der Zeit nach der Insolvenzeröffnung und nach der Verfahrensaufhebung. Die Berichtigungen im Insolvenzeröffnungsverfahren durch die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen, wie die Bestellung eines schwachen oder starken vorläufigen Insolvenzverwalters oder die Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung, wirken dann im eröffneten Insolvenzverfahren nach. Vereinnahmungen von Entgeltforderungen nach Verfahrenseröffnung sind auf ihre steuerrechtliche Auswirkung hin zu prüfen: Muss ich nach § 17 UStG berichtigen oder ist die Vereinnahmung insoweit neutral? Wie wirken sich Forderungsausfälle und Quotenzahlungen während und nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens auf die Umsatzsteuer aus? Welche steuerlich relevanten Fehlerquellen können sich ergeben, was muss ich wie und zu welchem Zeitpunkt berücksichtigen? All dies findet sich im 2. Teil wieder.