(Originaltext des BMJ, nur gekürzt an den …-Stellen)
„Die … pauschalierte Vergütung für berufliche … wurde zuletzt … 2019 … angehoben. Zum Ausgleich der erheblichen Inflation seit 2022 wurde mit dem Gesetz zur Regelung einer Inflationsausgleichs-
Sonderzahlung für berufliche … als vorübergehende Zwischenlösung eine monatliche Sonderzahlung eingeführt, die zum 31. Dezember 2025 ausläuft.
Entsprechend dem gemeinsamen Verständnis von Bund und Ländern ist eine dauerhafte Erhöhung der …vergütung, die ab dem 1. Januar 2026 gilt, noch in dieser Legislaturperiode geboten. Das Lohn- und Preisniveau wird voraussichtlich nicht wieder auf den Stand vor Eintritt der Inflation sinken. Schon jetzt ist regional zum Teil ein erheblicher Mangel an beruflichen … festzustellen, der sich voraussichtlich ohne Anpassung der Vergütung nach dem Auslaufen des Inflationsausgleichs zum 1. Januar 2026 verschärfen wird.
..."