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Hartwig - Kriminalinsolvenzen und sonstige Verfahrenshindernisse - 2026, 220 (Heft 4)

Nach Wahrnehmung des Autors nehmen die sogenannten „Kriminalinsolvenzen“ stark zu. Es stellt sich zunächst die Frage, was man eigentlich unter einer Kriminalinsolvenz versteht. Die Kriminalinsolvenz ist ein Insolvenzverfahren, das durch Wirtschaftskriminalität verursacht wurde und/oder mit Straftaten korreliert. Bekannte deutsche Kriminalinsolvenzverfahren dürften insbesondere die Insolvenzen der Wirecard Bank, der Signa Holding, PROKON und FlowTex gewesen sein. Letztere Sache wurde sogar unter dem Titel „Big Manni“ komödiantisch verfilmt.
Da in Kriminalinsolvenzen Insolvenz- mit Strafecht zusammenkommt, hier die relevanten Insolvenzstraftaten:
- Insolvenzverschleppung, § 15a InsO
- Bankrott, § 283 StGB
- Gläubigerbegünstigung, § 283c StGB
- Schuldnerbegünstigung, § 283d StGB
- Verletzung der Buchführungspflicht, § 283 StGB
Bei der Bearbeitung im Kriminalinsolvenzverfahren sind wegen der Möglichkeit der Massegenerierung von großer Bedeutung insbesondere die
- Insolvenzverschleppungshaftung gemäß § 15b InsO sowie die
- Insolvenzanfechtung gemäß §§ 199 ff. InsO
Was haben diese Ansprüche gemeinsam?

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