Das seit dem Eröffnungstag 17.7.2024 (Art.103n Abs.1 S.1 EGInsO) nunmehr in allen Insolvenzverfahren von Verwalter*inseite verpflichtend einzurichtende und zu führende Gläubigerinformationssystem („GIS“) sorgt nach wie vor für anhaltende Umsetzungs- und Anwendungsdispute. Auf insolvenzrechtlichen Tagungen
werden die absonderlichsten Vorgehensweisen in so manchem Verwalter*inbüro kolportiert. Der hiesige Beitrag versucht den Dschungel zu lichten.
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